Das Mediationsverfahren unterteilt sich üblicherweise
in fünf Phasen. Sollte sich während einer Phase herausstellen, dass Aspekte
in vorherigen Phasen nicht umfassend genug behandelt wurden, kann jederzeit
in diese Phase wieder eingestiegen werden. 2. Darlegung des Sach- und Streitstandes 3. Interessenerforschung Nachdem das Konfliktfeld abgesteckt ist, werden nun die einzelnen Themen vertiefend bearbeitet. Dabei werden die Hintergründe erhellt sowie die bisher dargelegten Positionen und Vorstellungen hinterfragt. Im Wesentlichen geht es darum, die hinter den formalen Positionen stehenden wirklichen Interessen und Wünsche zu verdeutlichen und so eine ungestörte Kommunikation zwischen den Konfliktparteien wieder herzustellen. Sollten bei der Vertiefung Fragen nicht oder nicht umfassend abgeklärt worden sein, gibt es zum Abschluss nochmals Gelegenheit, diese zu klären. |