Das Mediationsverfahren unterteilt sich üblicherweise
in fünf Phasen. Sollte sich während einer Phase herausstellen, dass Aspekte
in vorherigen Phasen nicht umfassend genug behandelt wurden, kann jederzeit
in diese Phase wieder eingestiegen werden. 2. Darlegung des Sach- und Streitstandes 5. Vereinbarung und Umsetzung Nachdem die Konfliktfelder bearbeitet und Lösungswege ausgewählt wurden, erfolgt die Umsetzung durch Formulierung einer Vereinbarung. Dabei wird auch geregelt, wie die Umsetzung erfolgen und kontrolliert werden soll. Regelmäßig wird vereinbart, wie mit zukünftigen Problemen umgegangen werden soll. Erst wenn über alle Konfliktfelder eine Einigung vorliegt und eine Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Unterzeichnung. Nach der Unterzeichnung wird die Vereinbarung mit Leben gefüllt und in das tägliche Leben umgesetzt. Je nach Komplexität der Vereinbarung kann es hierbei regelmäßig zu Nachfolgetreffen kommen. Wenn sich hierbei vorher nicht berücksichtigte Schwierigkeiten ergeben, kann es ausnahmsweise auch einmal zu Nachverhandlungen kommen. |