Von der Trennung eines Paares sind besonders die Kinder des auseinander gehenden Paares betroffen. Sie verlieren buchstäblich den Boden unter den Füßen, nämlich die Elternstruktur. An der Entscheidung, ob die Eltern sich trennen, sind sie in der Regel nicht beteiligt. Sie fühlen sich
übergangen und vernachlässigt. Streiten sich die Eltern um die Kinder, erfahren die Kinder sich als Ursache des Streits der Eltern. Schuldgefühle und Phantasien wie "wenn ich nicht mehr da bin vertragen sie sich wieder" sind die Folge.

Ein Sorgerechtsstreit um das Kind führt für das betroffene Kind zu einem unauflösbaren Loyalitätskonflikt. Das Kind wird entweder ausdrücklich
oder unterschwellig von beiden Elternteilen mit dem Wunsch konfrontiert, es bei sich zu haben. Es will es beiden Elternteilen recht machen, kann dies jedoch nicht. Der Zwang, sich für einen Elternteil entscheiden zu müssen, produziert für das Kind gleichzeitig den Zwang, den anderen Elternteil zu verletzen. Angst, Verunsicherung und Schuldgefühle sind die Folge.

Die Bedeutung, einer vernünftigen, fairen, alle Interessen auslotenden und ihm gerecht werdenden Trennung und Sorgerechtsregelung auch für die Kinder liegt angesichts dieser Fakten auf der Hand.

Ein im Wege der Mediation von den Eltern gemeinschaftlich erarbeitete Vereinbarung zum Umgangs- und Sorgerecht kann dies leisten.

Im Wege der Mediation können die Eltern Vereinbarungen treffen, die auf die Bedürfnisse der Eltern ebenso zugeschnitten sind, wie sie den Interessen der Kinder Rechnung tragen. Die Belange der Kinder, bis hin zum Taschengeld, können minuziös geregelt werden. Die Eltern können eine so genannte Elternvereinbarung treffen, in der sie sich gegenseitig gewährleisten, sich jeweils als Elternteil des betroffenen Kindes oder der Kinder zu respektieren und die Belange der Kinder betreffende Entscheidungen gemeinsam zu treffen.

Eine solche Vorgehensweise stellt für die Kinder eine erhebliche Entlastung dar. Den Eltern ermöglicht sie trotz Beendigung der Beziehung auf der Paarebene, diese auf der Elternebene neu zu definieren und zu leben.

Vom Gericht verordnete Regelungen können in aller Regel den individuellen und sehr differenzierten Bedürfnissen von Eltern und Kindern nicht hinreichend Rechnung tragen. Gerichtlich werden starre Besuchszeiten verordnet und Ferienregelungen getroffen.

Im Wege der Mediation können die Eltern dem gegenüber individuell und flexibel auf die Bedürfnisse ihrer Kinder eingehen unter Berücksichtigung ihrer eigenen Bedürfnisse.
 

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