Arbeitsrechtliche Konflikte sind Konflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zwischen Arbeitnehmern bzw. zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber.
Traditionelle Institutionen zur Lösung dieser Konflikte sind das Arbeitsgericht bzw. bei Konflikten zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber die Einigungsstelle, sofern eine solche im Betrieb existiert.
Dabei eignen sich auch arbeitsrechtliche Konflikte insbesondere Konflikte zwischen Arbeitnehmern, als da sind z. B. Mobbingkonflikte hervorragend für eine Mediation. Im Betrieb wirken sich Konflikte zwischen Arbeitnehmern in aller Regel störend auf den Betriebsablauf aus. Sie beeinträchtigen das Betriebsklima und die Motivation der Betroffenen.

Arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen dauern lange und sind in aller Regel nicht geeignet, den Problemen auf den Grund zu gehen.

Im Wege der Mediation können die eigentlichen Probleme, die hinter den Konflikten stecken, ergründet und für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst werden.

Die Mediation gewährleistet darüber hinaus, dass die persönliche Beziehung zwischen den Beteiligten, die ja weiter im gleichen Betrieb zusammenarbeiten müssen, erhalten bleibt.

Mediation ist auch in Konflikten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber empfehlenswert. Dies wird allerdings nur dann möglich sein, wenn keine Einigungsstelle existiert. Existiert eine Einigungsstelle, kann sich die zum Schlichter berufene Partei, die ja Entscheidungsbefugnis hat, wenn das Verfahren scheitert, allerdings auch mediativer Elemente bedienen, als da sind, die Interessen hinter den jeweiligen Optionen zu erfragen und in den Vordergrund zu stellen.

Auch Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind auf jeden Fall einer Mediation zugänglich, wenn es sich um Veränderungen des Arbeitsverhältnisses, um den Ausspruch von Änderungskündigungen also handelt. Denn jedenfalls in diesem Fall soll die Beziehung zwischen den Beteiligten erhalten bleiben. Aber auch wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt wurde, mit der Folge, den Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu entfernen, kann im Wege der Mediation ein Beitrag dazu geleistet werden, dass verhärtete Positionen aufgebrochen und das Arbeitsverhältnis in einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden und zukunftsorientierten Weise gelöst wird. Zu denken wäre in diesem Fall an auszuhandelnde Möglichkeiten, den ausscheidenden Arbeitnehmer bei Bewerbungen in anderen Unternehmen zu unterstützen. Die rein juristische Handhabung in einem Kündigungsschutzprozess ist eher starr und besteht einzig und allein daraus, dass über die Höhe einer Abfindung verhandelt wird. Diese allein sichert jedoch die Zukunft des betroffenen Arbeitnehmers nicht. Im Wege der Mediation kann eine Vielzahl von Möglichkeiten hierzu ausgelotet werden.

Drucken