Bei der Vermögensverwaltung überlassen Sie wesentliche Teile Ihres Vermögens einem professionellen Vermögensverwalter, der Ihre Vermögensinteressen wahrnimmt. Die Verwaltung kann Geld, Wertpapiere, Immobilien oder Beteiligungen betreffen. Soweit Geld- oder Wertpapiervermögen verwaltet werden, darf der Verwalter in aller Regel nach freiem Ermessen die Vermögenswerte für Sie und auf Ihre Rechnung kaufen oder verkaufen. Der Verwalter wird sich dabei im Rahmen von Anlagerichtlinien bewegen, die Sie mit ihm vereinbart haben. Bei der Verwaltung von unternehmerischen Beteiligungen benötigt der Verwalter bei wichtigen Entscheidungen Ihre Zustimmung. Ziel der Verwaltung ist, das Vermögen zu mehren und Verluste möglichst zu vermeiden. Bei Verlusten oder bei aus Ihrer Sicht nicht genutzten Anlagechancen kommt leicht Ärger mit dem Verwalter auf. Das zwischen Ihnen bestehende Vertrauensverhältnis gerät in Gefahr. Die Geschäftsverbindung könnte beendet werden, Regressprozesse sind nicht ausgeschlossen. Weder Sie noch der Vermögensverwalter haben ein Interesse daran, dass Ihre Vermögensverhältnisse in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Zivilprozess behandelt werden. Um dies zu vermeiden, bietet sich die Suche nach einer befriedigenden Lösung im Rahmen eines Verfahrens an, das Vertraulichkeit garantiert und die Interessen der Beteiligten in den Vordergrund stellt: die Mediation. Dass die Beteiligten in einer Mediation zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen, trifft in mehr als 70% aller Fälle zu. Am besten vereinbaren Sie bereits bei Abschluss des Verwaltervertrages, dass bei Störungen in der Geschäftsverbindung ein Mediationsverfahren durchzuführen ist, bevor andere Konfliktbearbeitungsverfahren genutzt werden dürfen.

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