Eine wichtige Stellung in unserem Wirtschaftsleben haben Lieferantenbeziehungen. Zwischen Herstellern, Lieferanten, Händlern und Kunden kann es bei bestellten Waren zu Störungen in diesen Beziehungen kommen, die erhebliches Konfliktpotential bergen. Kernpunkte sind zum Beispiel:

Lieferverzug

Qualitätsprobleme bei gelieferten Waren

Zahlungsabwicklung bzw. Zahlungsgeschwindigkeit

Leicht kann eine gute langjährige Geschäftsverbindung zerbrechen. Schadensersatzforderungen sind nicht ausgeschlossen. Auftragsstornos und erste Anwaltskontakte sorgen nicht gerade für eine künftig reibungslose Abwicklung bei Geschäftspartnern.
Durch Mediation lassen sich Zeit, Kosten und Ärgernis einsparen. In einer Mediationsitzung können die Konfliktpartner selbst einen gemeinsamen Massnahmenplan für künftige Zusammenarbeit erarbeiten, der umgesetzt und eingehalten wird.
Wichtig ist das gemeinsame Interesse an einer zukunftsgerichteten Zusammenarbeit und die Vermeidung von langwierigen Streitigkeiten vor Gerichten oder Schiedsgerichten.
Sinnvoll scheint es von Anfang an, eine Mediationsklausel in Lieferantenverträge einzubringen, um so eine geschäftliche Partnerschaft durch Kommunikation zu erhalten. Störungen oder Meinungsverschiedenheiten können als Chance für eine gemeinsame Zukunft genutzt werden.

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