Internationales Wirtschaftsrecht bildet die rechtliche Ordnung für internationale Wirtschaftsbeziehungen. An diesen Wirtschaftsbeziehungen können
 

Staaten

internationale Organisationen, insbesondere aber

Wirtschaftsunternehmen, die in verschiedenen Ländern angesiedelt sind,

beteiligt sein. Im Folgenden soll insbesondere der die Wirtschaftsunternehmen interessierende Teil des internationalen Wirtschaftsrechts betrachtet werden.

Bei internationalen Transaktionen im Zusammenhang mit der Lieferung von Gütern und/oder der Erbringung von Dienstleistungen können vielfältige Konfliktfelder auftreten, hier seien einige wichtige exemplarisch genannt:

Unterschiedliche Handelsbräuche führen bei der Anwendung zu unterschiedlichen Ergebnissen

Kollisionsnormen verschiedener Rechtsordnungen führen bei der Anwendung zu unterschiedlichen Ergebnissen

Realisierung von politischen Risiken

der Kunde kommt seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung nicht, nicht im erforderlichen Umfang oder in der erforderlichen Weise nach

kulturelle Unterschiede führen zu unterschiedlichen Verhaltensweisen

Kommunikationsschwierigkeiten führen zu einem Missverständnis oder gar Dissens

lokale Behörden nehmen unerwartet Einfluss auf die Vertragsabwicklung

Änderung der dem Projekt zugrundeliegenden Parameter

überraschende Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit bestimmter Klauseln („lex rei sitae“)

Bei Auftreten eines Konfliktes war bisher die Alternative zwischen der Inanspruchnahme staatlicher Gerichte (im Land des Kunden, im Land des Lieferanten oder in einem „neutralen“ Staat) und der Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens. Beide Verfahren haben gemeinsam, dass sie stigmatisierend wirken sowie oft sehr langwierig und teuer sind. In jedem Fall ist normalerweise nach Durchführung eines solchen Verfahrens die Geschäftsbeziehung zerbrochen, weil es einen Gewinner und einen Verlierer gibt.

Hier bietet die Mediation als eine Form der alternativen Konfliktlösung eine einmalige Chance für ein besseres Ergebnis: das Verfahren ist schneller und kostengünstiger, und vor allen Dingen können alle Aspekte einer Geschäftsbeziehung, nicht nur das eigentliche Konfliktfeld, in das Verfahren in einer ganzheitlichen Betrachtungsweise einbezogen werden. Zudem behalten die Parteien die Verfahrensherrschaft, sie erarbeiten das Ergebnis selbstbestimmt und entsprechend ihrer Interessenlage. Dies führt zu deutlich höherer Akzeptanz des Ergebnisses und zur Aufrechterhaltung, manchmal sogar zum Ausbau der Geschäftsbeziehung.

Bei Nutzung der hier angebotenen Vertragsklauseln zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten stellt die Mediation gerade im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts so eine einmalige Chance zu vergleichsweise geringen Kosten, aber nahezu ohne Risiko dar.

Darum: versuchen Sie im Falle eines Falles die Möglichkeit der Mediation. Sie werden es nicht bereuen!

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